Für die Realisierung der neuen KVA und des neuen Infrastrukturstandorts Forsthaus West wurde ein kombiniertes Verfahren gewählt. Das heisst, der Zonenplan mit Überbauungsordnung, das Rodungsgesuch, der kantonale Strassenplan und das Baugesuch für die neue KVA wurden parallel bearbeitet, geprüft und zur Genehmigung eingereicht. Am Schluss des Verfahrens standen die Genehmigung der planerischen Grundlagen (Zonenplan, Überbauungsordnung), die Rodungsbewilligung und die Baubewilligung für die neue KVA sowie die Anpassungen an der Murtenstrasse.
Für den neuen Feuerwehrstützpunkt wird später in einem separaten Verfahren ein Baugesuch eingereicht.
Die verschiedenen Anspruchsgruppen konnten ihre Anliegen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 10. April bis 7. Mai 2006, und an mehreren Foren und Informationsveranstaltungen einbringen.
Die Baubewilligungsfähigkeit und die Umweltverträglichkeit der neuen KVA wurden von den kantonalen Behörden im Rahmen der kantonalen Vorprüfung bestätigt.
Am 24. Februar 2008 stimmten die Stimmberechtigten der Gemeinde Bern über die Planungsvorlage Forsthaus West (Zonenplan und Überbauungsordnung) sowie den Zonenplan Jordeweiher ab. Die Vorlage wurde mit 87,57 Ja-Stimmen deutlich angenommen.
Detaillierte Informationen zur Grundordnung der Gemeinde Bern finden Sie
hier.